Der Kraftfahrzeugverkehr entwickelte sich in Deutschland zu Beginn des 20. Jahrhunderts in überschaubaren Schritten. Gleichwohl erregte das Kraftfahrzeug erhebliches Aufsehen, nicht zuletzt wegen "rücksichtsloser Autoraserei" und einer erschreckend hohen Unfallhäufigkeit. Das Deliktsrecht des BGB war dieser Entwicklung bald nicht mehr gewachsen. Es bedurfte eines neuen rechtlichen Werkzeugs, das mit der Gefährdungshaftung nach den §§ 7 ff. des "Gesetzes über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen" vom 3.5.1909 (KFG) geschaffen wurde.Gegenstand desWerkes ist die Rechtsprechung des...
Der Kraftfahrzeugverkehr entwickelte sich in Deutschland zu Beginn des 20. Jahrhunderts in überschaubaren Schritten. Gleichwohl erregte das Kraftfahr...