Da das Scheitern des potentiellen Insolvenzschuldners noch nicht feststeht, muß das Insolvenzgericht einerseits dessen Belange berücksichtigen, ohne aber andererseits den Gläubigern nachteilige Vermögensverschiebungen zuzulassen. Die gesetzlichen Vorgaben hierfür sind höchst konkretisierungsbedürftig. Ziel und Gegenstand der Arbeit ist es, dem Gericht eine differenzierte Auswahlentscheidung zu ermöglichen, die transparent und für alle Verfahrensbeteiligten nachvollziehbar ist. Ausgangspunkt hierfür ist eine gründliche Auseinandersetzung mit den einzelnen Sicherungsmaßnahmen. Im...
Da das Scheitern des potentiellen Insolvenzschuldners noch nicht feststeht, muß das Insolvenzgericht einerseits dessen Belange berücksichtigen, ohne...