Banken, deren Bilanzposten sich uberwiegend aus Finanzinstrumenten rekrutieren, mussen umfangreiche Vorkehrungen treffen, um die Offenlegungspflichten nach IFRS 7 einerseits und 315 HGB andererseits zu erfullen. Neben dem selbstverstandlichen Anspruch, den normativen Vorgaben gerecht zu werden, taucht hierbei auch das Problem auf, dass die geforderten Angaben in beiden Regelwerken oft ahnlich oder gar redundant sind bzw. bereits fur bankaufsichtsrechtliche Zwecke erhoben werden mussen. Fur das Rechnungswesen erwachst hieraus das Problem, geeignete Prozesse zu installieren, die einerseits die...
Banken, deren Bilanzposten sich uberwiegend aus Finanzinstrumenten rekrutieren, mussen umfangreiche Vorkehrungen treffen, um die Offenlegungspflichten...