Die Lehre von den Beweisverboten bildet wohl eine der "Königsdisziplinen" im Strafprozessrecht und ist seit jeher Gegenstand mannigfaltiger Diskurse in der Rechtswissenschaft und Rechtsprechung. Eher von untergeordneter Bedeutung war bisweilen die Frage der Beweislast im Rahmen der Beweisverbote. Letzteres ist wohl den vermeintlichen Grundsätzen geschuldet, wonach es Beweislastprobleme im Strafprozess nicht geben könne (Eberhard Schmidt) und Verfahrensfehler durch den Beschuldigten nachgewiesen werden müssen (st. Rspr. des BGH). Es ist festzustellen, dass sich der Be-schuldigte de lege...
Die Lehre von den Beweisverboten bildet wohl eine der "Königsdisziplinen" im Strafprozessrecht und ist seit jeher Gegenstand mannigfaltiger Diskurse ...