Neben die "Urfunktion" der Grundrechte als Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat treten die "objektiven Grundrechtsgehalte": Die Grundrechte errichten (auch) eine objektive Wertordnung, strahlen in die Rechtsordnung aus, begründen staatliche Schutzpflichten und bergen verfahrens- und organisationsbezogene Rechtsgehalte. Objektive Grundrechtsgehalte rühren an die Grundlagen des Staates und an die Stellung des Bürgers in Staat und Gesellschaft. Sie legen Grundwerte fest, geben dem ihnen verpflichteten "Grundrechtsstaat" Staatsziele und Staatsaufgaben und greifen in die Balance der...
Neben die "Urfunktion" der Grundrechte als Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat treten die "objektiven Grundrechtsgehalte": Die Grundrechte erric...