Entscheidungen über innerorganisatorische Konflikte haben in der Verwaltungsgerichtsbarkeit seit langem ihren festen Platz. Trotz der hohen Praxisrelevanz kann jedoch von rechtsdogmatischer Klarheit nicht gesprochen werden. Schon über den Gegenstand der sog. Innenrechtsstreitigkeiten besteht weitgehend Uneinigkeit: Zu ihnen werden teils nur die sog. Organstreitigkeiten, teils auch bestimmte mitgliedschaftliche Klagen gerechnet. Fragen nach Gegenstand und Konzeption des innerorganisatorischen Rechtsschutzes und dem Umfang der gerichtlich durchsetzbaren Rechte werden von der Rechtsprechung...
Entscheidungen über innerorganisatorische Konflikte haben in der Verwaltungsgerichtsbarkeit seit langem ihren festen Platz. Trotz der hohen Praxisrel...