Inspektionen, also Prüfungsbefugnisse der europäischen und mitgliedstaatlichen Verwaltungsbehörden vor Ort zur Sachverhaltsermittlung, sind ein praktisch-technisches Instrument zur Sicherstellung der Implementation des Gemeinschaftsrechts. Sie dienen gleichzeitig der interadministrativen Vertrauensbildung im Mehr-Ebenen-System europäischen Verwaltens. Anhand der Betrachtung einzelner Referenzgebiete des europäischen Verwaltungsrechts werden zunächst strukturprägende Elemente identifiziert.§Die primärrechtlichen Ermächtigungsgrundlagen und die allgemeinen Grundsätze des...
Inspektionen, also Prüfungsbefugnisse der europäischen und mitgliedstaatlichen Verwaltungsbehörden vor Ort zur Sachverhaltsermittlung, sind ein pra...