Der Gesetzgeber erganzte das Leistungserbringerrecht der gesetzlichen Krankenversicherung zum 01.01.2000 um die Vorschriften zur integrierten Versorgung ( 140a bis 140h SGB V). Er wollte eine verschiedene Leistungssektoren ubergreifende Versorgung ermoglichen. Doch die Praxis macht von dieser Moglichkeit bisher so gut wie keinen Gebrauch. Ein Grund hierfur ist, dass das Gesetz selbst viele rechtliche Fragen offen lasst: Welche Leistungssektoren gibt es? Wann ist eine Versorgungsform leistungssektorenubergreifend? Wer kann Vertragspartner eines Vertrages zu einer integrierten...
Der Gesetzgeber erganzte das Leistungserbringerrecht der gesetzlichen Krankenversicherung zum 01.01.2000 um die Vorschriften zur integrierten Verso...