Im deutschen und US-amerikanischen Zwangsvollstreckungsrecht gilt das Prioritätsprinzip, das dem früher vollstreckenden Gläubiger vor nachvollstreckenden Gläubigern den Vorrang bei der Verteilung des Vollstreckungserlöses sichert. Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Das Rangverhältnis konkurrierender Gläubiger richtet sich also nach ihrer zeitlichen Reihenfolge. Die Frage ist, nach welcher zeitlichen Reihenfolge? Wer ist "Erster"? Kommt es auf den Zeitpunkt des Titelerwerbs, der Stellung des Vollstreckungsantrags oder der Vornahme des Vollstreckungszugriffs an? Der deutsche Gesetzgeber hat...
Im deutschen und US-amerikanischen Zwangsvollstreckungsrecht gilt das Prioritätsprinzip, das dem früher vollstreckenden Gläubiger vor nachvollstrec...