1843 wurde das erste Patent auf biologisches Material, einen Hefepilz, in Finnland erteilt. Seitdem stellt sich die Frage nach der Patentierbarkeit von Leben immer wieder. Dies zeigen Diskussionen über sogenannte Biopatente, die regelmäßig aufflammen. Die Autorin Marion Bachmeier geht der Frage nach der Patentierbarkeit von Leben nach und stellt in einem ersten Hauptteil zunächst die Voraussetzungen und Schranken hierfür nach der Biopatentrichtlinie 98/44, dem Europäischen Patentübereinkommen und dem Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des Geistigen Eigentums dar. Im...
1843 wurde das erste Patent auf biologisches Material, einen Hefepilz, in Finnland erteilt. Seitdem stellt sich die Frage nach der Patentierbarkeit vo...