Im Zuge der demografischen Entwicklung und einer zunehmenden Zahl von ambulant zu versorgenden älteren hilfs- und pflegebedürftigen Menschen hat der Gesetzgeber im Rahmen des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes von 2008 den §7a ins Leben gerufen. Dieser sieht eine umfassende Beratungsleistung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen vor. Der Autor geht der Frage nach, wie eine bestmögliche Beratung für pflegende Angehörige aus pflegerischer Sicht aussehen sollte. Hierzu wird zunächst auf der Basis bestehender Literatur die Situation pflegender Angehöriger ausführlich beleuchtet....
Im Zuge der demografischen Entwicklung und einer zunehmenden Zahl von ambulant zu versorgenden älteren hilfs- und pflegebedürftigen Menschen hat der...