Kommunen haben keine Gewerbefreiheit. Nach dem kommunalen Wirtschaftsrecht aller Flächenbundesländer dürfen Kommunen, also Städte, Gemeinden, Landkreise und sonstige Gemeindeverbände, sich wirtschaftlich nur betätigen, wenn ein öffentlicher Zweck dies rechtfertigt. Gewinnerzielung und Kostenersparnis sind keine solchen öffentlichen Zwecke. In den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg gibt es zwar kein kommunales Wirtschaftsrecht, aus dem Haushaltsrecht und dem Verfassungsrecht ergeben sich aber ähnliche, wenn auch in der Regel mildere Maßstäbe; überdies sind hier Spezialgesetze...
Kommunen haben keine Gewerbefreiheit. Nach dem kommunalen Wirtschaftsrecht aller Flächenbundesländer dürfen Kommunen, also Städte, Gemeinden, Land...
Im Gesundheitswesen gibt es vielfaltige rechtliche und wirtschaftliche Beziehungen zwischen Leistungserbringern, Patienten und Versicherungen. Diese Beziehungen konnen unterschiedlichste steuerliche Folgen haben. Angesichts weit verstreuter steuerrechtlicher Vorschriften bemuhen sich die Autoren in dem Band um einen systematischen und praxisorientierten Uberblick zu den steuerrechtlichen Fragen. Rechtsprechung und Verwaltungsentscheidungen werden umfassend berucksichtigt. Der Band richtet sich an steuerliche Berater, aber auch an die Akteure selbst."
Im Gesundheitswesen gibt es vielfaltige rechtliche und wirtschaftliche Beziehungen zwischen Leistungserbringern, Patienten und Versicherungen. Diese B...