Die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) schützt in Artikel 8 das Privat- und Familienleben. Wie in zahlreichen anderen Rechtsgebieten hat diese Bestimmung auch für das Ausländerrecht zentrale und prägende Bedeutung erlangt. In diesem Sinne anerkennen die Konventionsorgane seit den Anfängen ihrer Rechtsprechung, daß die EMRK den Staaten zwar die Freiheit läßt, über Einreise und Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern frei zu entscheiden, daß dieser Freiheit aber durch Artikel 8 EMRK gewisse Grenzen gesetzt werden. Das weitgehende...
Die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) schützt in Artikel 8 das Privat- und Familienleben. Wie in zahl...