In jüngster Zeit sind Fälle, in denen Sozialleistungen ausgenutzt wurden, häufiger zum Gegenstand der öffentlichen Diskussion geworden. Wenn die Gesetzeslage diese Verhaltensweisen zulässt und/oder sogar honoriert, handelt es sich dann um die vom Grundgesetz geforderte volle Entfaltung der Sozialstaatlichkeit oder um Exzesse? Der Autor untersucht die Entstehung, Entwicklung und Tradition des deutschen Sozialstaats sowie die Dimension des Gestaltungsauftrages und der Gestaltungsermächtigung des Art. 20 Abs.1 GG. "Sozial" in "sozialer Bundesstaat (Art. 20 Abs.1 GG) und in "sozialer...
In jüngster Zeit sind Fälle, in denen Sozialleistungen ausgenutzt wurden, häufiger zum Gegenstand der öffentlichen Diskussion geworden. Wenn die G...