Jüngere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs gaben dazu Anlaß, die Problematik des Versuchsbeginns bei einer mittäterschaftlich begangenen Tat einer erneuten eingehenden Untersuchung zu unterziehen.Im Zentrum des Problemfeldes stand bisher die Frage, ob der Versuchsbeginn einzeln für jeden Beteiligten allein nach dem eigenen Handeln (Einzellösungen) oder - der bisherigen Rechtsprechung folgend - einheitlich für alle Beteiligten nach den Beiträgen aller für die Gesamthandlung (Gesamtlösung) zu bestimmen ist. Die diese Frage betreffende Untersuchung hat gezeigt, daß die Gesamtlösung...
Jüngere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs gaben dazu Anlaß, die Problematik des Versuchsbeginns bei einer mittäterschaftlich begangenen Tat ein...