Gegenstand der Arbeit ist die in der Praxis sich vollziehende Entwicklung zur Institutiona- sierung von Konzerndatenschutzbeauftragten, die im deutschen und europaischen Recht aber - noch - keine gesetzliche Anerkennung gefunden hat. Nach der europaischen Datenschutzrichtlinie konnen die Mitgliedstaaten regeln, dass die v- antwortlichen Stellen Datenschutzbeauftragte bestellen, die auf die Umsetzung des Dat- schutzrechts hinwirken. In diesem Fall kann auf die Vorlage eines Verfahrensverzeichnisses gegenuber den Aufsichtsbehorden verzichtet werden. Von dieser Moglichkeit haben neben der...
Gegenstand der Arbeit ist die in der Praxis sich vollziehende Entwicklung zur Institutiona- sierung von Konzerndatenschutzbeauftragten, die im deutsch...