Recht besteht als Recht nicht allein deswegen, weil es von einem dazu legitimierten Gesetzgeber gesetzt wird und von dieser ursprünglichen Setzung ausgehend, sich absetzend, in der Rechtsanwendung über interpretative Aneignungsvorgänge immer weiter fortgesetzt wird. Recht besteht als Recht, weil es sich selbst exponiert. Die rechtlichen Prozesse und Strukturen konstituieren sich in Operationen der Aussetzung, Ausstellung und Auslegung von Recht. In allen drei Fällen kommt dem Präfix »aus« die im lateinischen »ex-« noch deutlicher nachhallende Doppelbedeutung zu, die nicht nur eine...
Recht besteht als Recht nicht allein deswegen, weil es von einem dazu legitimierten Gesetzgeber gesetzt wird und von dieser ursprünglichen Setzung au...