Bei gesellschaftsrechtlichen Verbindungen zwischen zwei Unternehmen sogenannten Konzernen ergibt sich eine Vielzahl von Problemen. Zivilrechtlich steht bei Abziehen von Geldern aus dem Tochterunternehmen zugunsten der Mutter eine Existenzvernichtungshaftung im Raum. Strafrechtlich stellt sich die Frage, ob der Tatbestand der Untreue verwirklicht wird. Da der Bereich des Konzernrechts durch eine enge Verbindung zwischen Zivil- und Strafrecht gepragt ist, waren zivilrechtlich die Trihotel - und Gamma -Entscheidungen zu berucksichtigen. Strafrechtlich soll die Problematik im Hinblick auf die...
Bei gesellschaftsrechtlichen Verbindungen zwischen zwei Unternehmen sogenannten Konzernen ergibt sich eine Vielzahl von Problemen. Zivilrechtlich steh...