Die sich verstärkende Tendenz, parteipolitisches Wirken unmittelbar an der Verfassung zu messen, gibt dazu Anlaß und läßt es als sinnvoll und lohnenswert erscheinen, sich mit der Frage auseinanderzusetzen, inwieweit die Verfassung generell verbindliche Maßstäbe für die Parteien setzen kann, inwieweit diese an die Verfassung gebunden sind.§Eine Bindung an die Verfassung in ihrer Gesamtheit ist im Grundgesetz nur an einer Stelle ausdrücklich normiert, und zwar in Art. 20 III GG: Danach ist die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die vollziehende Gewalt und die...
Die sich verstärkende Tendenz, parteipolitisches Wirken unmittelbar an der Verfassung zu messen, gibt dazu Anlaß und läßt es als sinnvoll und lohn...