Ärzte dürfen Cannabisblüten und Cannabisextrakt zu medizinischen Zwecken auf Betäubungsmittelrezept verordnen. Für die Apotheke besteht die Herausforderung in einer neuen Kombination aus eigentlich alltäglichen Situationen: Prüfung und Verarbeitung einer pflanzlichen Droge, die unter das Betäubungsmittel-Recht fällt, und eine fundierte Patientenberatung in Bezug auf Compliance, Handhabung und Anwendung.
Christian Ude und Mario Wurglics liefern mit diesem Werk einen praktischen Leitfaden für die Arbeit mit Cannabis in der Apotheke. Nach einer kurzen Einführung in die Botanik, die...
Ärzte dürfen Cannabisblüten und Cannabisextrakt zu medizinischen Zwecken auf Betäubungsmittelrezept verordnen. Für die Apotheke besteht die Herau...