Mit dem geläufigen Begriff "Grundrechtsmündigkeit" ist der höchst unterschiedliche Aspekte und Rechtsinstitute berührende Themenkomplex Minderjährige und Grundrechte nur unzulänglich erfaßt. Wolfgang Roth beginnt daher mit einer Analyse von Grundrechtsfähigkeit, Grundrechtsausübung und Grundrechtsreife Minderjähriger, neben denen eine besondere Figur einer Grundrechtsmündigkeit nicht anzuerkennen ist.Die Grundrechtsausübung durch Minderjährige betrifft nicht allein ihr Verhältnis zum Staat. Grundsätzlich klärungsbedürftig sind die Konsequenzen, die sich aus den Grundrechten...
Mit dem geläufigen Begriff "Grundrechtsmündigkeit" ist der höchst unterschiedliche Aspekte und Rechtsinstitute berührende Themenkomplex Minderjäh...