Darstellung derRechtsgeschaftslehre als Kernstuck des Allgemeinen Teils des BGB. Diese wirdab dem 1. Semester gelehrt und dient wie keine andere Materie der Einfuhrung in die Systematik und Begrifflichkeit des BGB. Teil 1 stellt die Rechtsgeschaftslehre dar, Teil 2 widmet sich der Rechtsgeschaftslehre in der Methodikder Fallbearbeitung (Gutachtenstil).
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Darstellung derRechtsgeschaftslehre als Kernstuck des Allgemeinen Teils des BGB. Diese wirdab dem 1. Semester gelehrt und dient wie keine andere Ma...