Die grenzüberschreitende Unternehmensmobilität im Binnenmarkt hat in den vergangenen Jahren einen erheblichen Modernisierungsschub erfahren. Dieser gipfelte in der Verabschiedung der Umwandlungsrichtlinie, welche die grenzüberschreitende Spaltung erstmalig einer sekundärrechtlichen Harmonisierung zuführte, ihren Anwendungsbereich jedoch auf Kapitalgesellschaften beschränkte. Die resultierende Abstinenz einer entsprechenden Verfahrensinfrastruktur für Personengesellschaften steht in Widerspruch zur rechtsformneutral konzipierten Niederlassungsfreiheit, die Personengesellschaften in...
Die grenzüberschreitende Unternehmensmobilität im Binnenmarkt hat in den vergangenen Jahren einen erheblichen Modernisierungsschub erfahren. Dieser ...