Die Arbeit untersucht, ob die vollständige Vernichtung eines urheberrechtlich geschützten Werkes vom Integritätsschutz des 14 UrhG umfasst ist. Während die ältere Rechtsprechung dem Eigentümer eine weitreichende Befugnis zur Zerstörung einräumte, stellte der Bundesgerichtshof 2019 klar, dass auch die Vernichtung eine »andere Beeinträchtigung« im Sinne des 14 UrhG darstellt. Damit wird dem Urheberpersönlichkeitsrecht verstärkt Geltung verschafft, zugleich aber das Spannungsverhältnis zum Eigentumsrecht verschärft. Erforderlich bleibt daher stets eine einzelfallbezogene...
Die Arbeit untersucht, ob die vollständige Vernichtung eines urheberrechtlich geschützten Werkes vom Integritätsschutz des 14 UrhG umfasst is...