Art. 1 Abs. 1 S. 1 der französischen Verfassung lautet bis heute unverändert "Frankreich ist eine unteilbare Republik [...]." Die Formulierung, die einst auch für den Zentralismus Frankreichs stand, stellt noch bis heute die normative Verankerung der (dezentralen) Einheitsstaatlichkeit Frankreichs dar. Das Prinzip der Unteilbarkeit soll staatliche Einheit in den drei Teilbereichen des Staats (des Staatsgebiets, der Staatsgewalt und des Staatsvolks) durch die Beschränkung regionaler Autonomie erreichen. Nichtsdestotrotz wurde das Prinzip im Verlauf der V. Republik stark eingeschränkt. Es...
Art. 1 Abs. 1 S. 1 der französischen Verfassung lautet bis heute unverändert "Frankreich ist eine unteilbare Republik [...]." Die Formulierung, die ...