Die Sekundarstufe I-Verordnung Berlin (Sek I-VO) legt verbindlich fest, wie der Unterricht in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 an Berliner Integrierten Sekundarschulen, Gymnasien und Gemeinschaftsschulen organisiert wird. Sie enthält Regelungen zur Stundentafel, Leistungsbewertung, Versetzung, zur Durchführung von Prüfungen (z. B. MSA-Prüfung) und zur Vergabe von Abschlüssen. Außerdem definiert sie die Anforderungen für Wahlpflichtfächer, Fördermaßnahmen, Notengebung sowie Übergänge in die gymnasiale Oberstufe. Ziel ist es, eine einheitliche und durchlässige Struktur zu schaffen, die...
Die Sekundarstufe I-Verordnung Berlin (Sek I-VO) legt verbindlich fest, wie der Unterricht in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 an Berliner Integrierten Se...
Das DSG NRW (Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen) dient dem Schutz personenbezogener Daten in Nordrhein-Westfalen und basiert auf den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU sowie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Es regelt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch öffentliche Stellen und private Unternehmen und stärkt die Rechte der betroffenen Personen. Das Gesetz gewährleistet ein hohes Maß an Transparenz, indem es den Bürgern Auskunfts-, Lösch- und Berichtigungsrechte über ihre gespeicherten Daten einräumt. Es fördert die Verantwortlichkeit von...
Das DSG NRW (Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen) dient dem Schutz personenbezogener Daten in Nordrhein-Westfalen und basiert auf den Vorgaben der D...
Das JAG NRW (Juristenausbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen) regelt die juristische Ausbildung im Land Nordrhein-Westfalen. Es umfasst die erste juristische Staatsprüfung, den juristischen Vorbereitungsdienst und die zweite Staatsprüfung. Das Gesetz legt die Voraussetzungen, Inhalte und Abläufe dieser Prüfungen fest und dient der Sicherstellung einer qualifizierten Ausbildung für die Befähigung zum Richteramt und zum höheren Verwaltungsdienst. Es bildet somit die Grundlage für die juristische Laufbahn in Nordrhein-Westfalen.
Das JAG NRW (Juristenausbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen) regelt die juristische Ausbildung im Land Nordrhein-Westfalen. Es umfasst die erste jurist...
Das BHKG NRW (Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz Nordrhein-Westfalen) bildet die rechtliche Grundlage für die Organisation und Durchführung des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes im Land Nordrhein-Westfalen. Es regelt die Zuständigkeiten und Aufgaben der Gemeinden, Kreise und des Landes in diesen Bereichen und dient der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Das Gesetz legt fest, wie die Feuerwehren strukturiert sind, welche Aufgaben sie übernehmen und wie der Katastrophenschutz organisiert wird. Es...
Das BHKG NRW (Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz Nordrhein-Westfalen) bildet die rechtliche Grundlage für die...
Das StrWG NRW (Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen) ist eine gesetzliche Regelung, die die Nutzung und den Ausbau öffentlicher Straßen und Wege im Bundesland Nordrhein-Westfalen regelt. Es legt fest, wie Straßen gebaut, instandgehalten und genutzt werden dürfen, um den Verkehr sicher und nachhaltig zu gestalten. Gleichzeitig sorgt das Gesetz dafür, dass Straßen umweltfreundlich und unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten entwickelt werden. Es regelt auch die Rechte und Pflichten von Anliegern und stellt sicher, dass die zuständigen Behörden bei der Planung und...
Das StrWG NRW (Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen) ist eine gesetzliche Regelung, die die Nutzung und den Ausbau öffentlicher Straßen und ...
Die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (OVP NRW) bildet die Grundlage für die zweite Phase der Lehrerausbildung in Nordrhein-Westfalen. Sie richtet sich an Absolventinnen und Absolventen der Ersten Staatsprüfung und regelt den Vorbereitungsdienst, der in der Regel an einem Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) durchgeführt wird. Der Vorbereitungsdienst dauert in der Regel 18 Monate und umfasst sowohl praktische Ausbildungsanteile in Schulen als auch theoretische Ausbildungsanteile an den ZfsL. Abgeschlossen wird der...
Die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (OVP NRW) bildet die Grundlage für die zweite Phase der Lehre...
Das Hochschulgesetz Nordrhein-Westfalen (HG NRW) bildet die rechtliche Grundlage für die Hochschulen im Land Nordrhein-Westfalen. Es regelt die Aufgaben, Struktur und Organisation der Hochschulen, einschließlich Universitäten, Fachhochschulen und Kunsthochschulen. Das Gesetz gewährleistet die akademische Freiheit, die Selbstverwaltung der Hochschulen und die Mitbestimmung der Mitglieder, insbesondere der Studierenden und Mitarbeitenden. Es legt die Rahmenbedingungen für das Studium, die Lehre und die Forschung fest und sorgt dafür, dass Hochschulen ihren Auftrag in Forschung und...
Das Hochschulgesetz Nordrhein-Westfalen (HG NRW) bildet die rechtliche Grundlage für die Hochschulen im Land Nordrhein-Westfalen. Es regelt die Aufga...
Das Niedersächsische Justizgesetz (NJG) regelt die Organisation und Verwaltung der Justiz in Niedersachsen. Es umfasst Vorschriften zur Bezeichnung und Zuständigkeit der Gerichte und Staatsanwaltschaften, zur Dienstaufsicht, zur Aufbewahrung von Schriftgut sowie zu Sicherheits- und Ordnungsmaßnahmen. Zudem werden Regelungen zu Dolmetschern, Übersetzern und zur Justizkostenordnung getroffen. Das NJG dient der Modernisierung und Vereinheitlichung der Justizverwaltung im Land Niedersachsen.
Das Niedersächsische Justizgesetz (NJG) regelt die Organisation und Verwaltung der Justiz in Niedersachsen. Es umfasst Vorschriften zur Bezeichnung u...
Das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) regelt die Waldbewirtschaftung und das Verhalten in der freien Landschaft in Niedersachsen. Es fördert nachhaltige Forstwirtschaft, schützt vor Waldbränden und Schädlingen und definiert das Betretungsrecht für die Öffentlichkeit. Besondere Regelungen gelten während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeiten (1. April bis 15. Juli), einschließlich Leinenpflicht für Hunde und Rauch- sowie Grillverbot von 1. März bis 31. Oktober.
Das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) regelt die Waldbewirtschaftung und das Verhalten in der freien Landsc...
Die Landesverordnung über die Gewährung von Beihilfen an Beamtinnen und Beamte in Schleswig-Holstein (BhVO) regelt die ergänzende Fürsorgeleistung des Landes für seine Beamtinnen und Beamten. Sie erstattet einen Teil der Aufwendungen in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Vorsorgefällen. Die Beihilfe ergänzt die private Krankenversicherung und richtet sich nach festgelegten Bemessungssätzen, die von der Besoldungsgruppe und der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder abhängen. Beihilfeberechtigte sind u. a. aktive und ehemalige Beamtinnen und Beamte, Versorgungsempfänger sowie...
Die Landesverordnung über die Gewährung von Beihilfen an Beamtinnen und Beamte in Schleswig-Holstein (BhVO) regelt die ergänzende Fürsorgeleistung...