Zur Veranschaulichung des Schulunterrichts werden längst nicht mehr nur schriftliche Materialien verwendet. Vielmehr hat auch die Vorführung von Filmen Eingang in die moderne Unterrichtsgestaltung gefunden. Die Frage der Zulässigkeit solcher Filmvorführungen im Unterricht hängt dabei maßgeblich von der Einordnung des Unterrichts als öffentlich oder nichtöffentlich ab. Hintergrund ist, dass der Gesetzgeber mit 60a Abs. 1, 2 UrhG eine gesetzliche Erlaubnis für die Werknutzung im Unterricht geschaffen hat, die u.a. die »öffentliche Wiedergabe« vorsieht.Bei der Beantwortung der...
Zur Veranschaulichung des Schulunterrichts werden längst nicht mehr nur schriftliche Materialien verwendet. Vielmehr hat auch die Vorführung von Fil...