Das zwangsweise Ausscheiden eines Gesellschafters aus der GmbH stellt die letzte Eskalationsstufe von Gesellschafterstreitigkeiten in der GmbH dar. Oftmals ist ein solches notwendig, um den Bestand der Gesellschaft vor dem Konflikt zwischen den Gesellschaftern zu schützen. Gleichwohl gilt es, auch das Interesse des betroffenen Gesellschafters auf Erhalt seiner Abfindung zu berücksichtigen. Daher ist es sehr bedeutsam, dass der BGH diese verschiedenen Interessen für den Fall eines Ausschlusses aus wichtigem Grund nunmehr neu gewichtet hat. Diese Entwicklung wird von der vorliegenden Arbeit...
Das zwangsweise Ausscheiden eines Gesellschafters aus der GmbH stellt die letzte Eskalationsstufe von Gesellschafterstreitigkeiten in der GmbH dar. Of...