Bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Privaten stellt sich häufig das Problem, dass das geschriebene Privatrecht unzureichend erscheint, um den konkreten Fall zufriedenstellend zu entscheiden. Dies liegt oftmals daran, dass der Gesetzgeber untätig geblieben ist, obwohl er nach Auffassung des angerufenen Gerichts eine Regelung hätte erlassen sollen. Dürfen Zivilgerichte die (vermeintliche) Lücke dann mittels Rechtsfortbildung schließen? Victor Jouannaud untersucht, inwieweit der verfassungsrechtliche Grundsatz des Gesetzesvorbehalts richterlicher Rechtsfortbildung im Privatrecht Grenzen...
Bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Privaten stellt sich häufig das Problem, dass das geschriebene Privatrecht unzureichend erscheint, um den konkreten...