Das âGesetz über die Entsendung von Betriebsratsmitgliedern in den Aufsichtsratâ vom 15.2.1922 ist die Geburtsstunde der Unternehmensmitbestimmung in Deutschland. Erstmals wurde die institutionelle Berufung von maximal zwei Arbeitnehmervertretern in die unternehmerischen Kontrollorgane rechtlich fixiert. In der Praxis stieà diese erste gesetzliche Fixierung der Unternehmensmitbestimmung in der Weimarer Republik jedoch in vielen Unternehmen auf erbitterten Widerstand. Insbesondere die Schwerindustrie verharrte in einer Kooperationsunwilligkeit gegenüber den Interessenvertretungen; die...
Das âGesetz über die Entsendung von Betriebsratsmitgliedern in den Aufsichtsratâ vom 15.2.1922 ist die Geburtsstunde der Unternehmensmitbestimmun...