335a StGB stellt ausländische Amtsträger deutschen Amtsträgern für die Tatbestände der Bestechung und Bestechlichkeit gleich - unabhängig von der Strafbarkeit nach ausländischem Recht. Die Vorschrift beruht auf internationalen Übereinkommen, die jedoch zu undifferenziert im nationalen Recht umgesetzt wurden. Ausgehend von einer durch die Rechtsgutslehre modifizierten Verhältnismäßigkeitsprüfung wird untersucht, ob und unter welchen Voraussetzungen sich die Vorschrift auf ein legitimes Schutzgut stützen lässt. Insbesondere wird das Verhältnis von Korruption und...
335a StGB stellt ausländische Amtsträger deutschen Amtsträgern für die Tatbestände der Bestechung und Bestechlichkeit gleich - unabhängig ...