Seit jeher wird der vindikatorische Herausgabeanspruch als Prototyp des dinglichen Anspruchs strikt von Ansprüchen schuldrechtlicher Art unterschieden. Dabei ist die dogmatische Klärung des Vindikationsanspruchs bis heute nicht erschöpfend gelungen und dessen genauer Inhalt noch immer umstritten. Insbesondere für die Frage nach der Anwendbarkeit von den Vorschriften des allgemeinen Schuldrechts auf den Vindikationsanspruch entfaltet diese Diskussion, welche durch die vielbeachtete Entscheidung des BGH vom 18.03.2016 (NJW 2016, 3235) nochmals deutlich an Brisanz gewonnen hat,...
Seit jeher wird der vindikatorische Herausgabeanspruch als Prototyp des dinglichen Anspruchs strikt von Ansprüchen schuldrechtlicher Art unter...