Am Kapitalmarkt sind elektronische Register allgegenwärtig. Ob Wertpapiere oder Kryptotoken, die Instrumente werden nur elektronisch gespeichert. Der deutsche Gesetzgeber hält trotzdem für Wertpapiere und Kryptotoken weiterhin an der rechtlichen Konstruktion des Wertpapiers, einer Sache und einer Urkunde fest. Auch im neuen Gesetz über elektronische Wertpapiere werden registrierte Finanzinstrumente (unnötig) zu Sachen und Wertpapieren fingiert. Dieser Ansatz behindert nachhaltig die Weiterentwicklung und Internationalisierung des deutschen Rechts und auch die Harmonisierung des Rechts im...
Am Kapitalmarkt sind elektronische Register allgegenwärtig. Ob Wertpapiere oder Kryptotoken, die Instrumente werden nur elektronisch gespeichert. Der...