Die Geldstrafe im gerichtlichen Finanzstrafrecht im Fokus
Im gerichtlichen Finanzstrafrecht wird die Geldstrafe - im Gegensatz zum allgemeinen Strafrecht - nicht nach dem Tagessatzsystem bemessen. Das FinStrG sieht für Finanzvergehen Strafdrohungen vor, die entweder als Multiplargeldstrafdrohungen oder als Höchstgeldstrafdrohungen ausgestaltet sind.
Zwar werden bei der Verhängung der Geldstrafe im Finanzstrafrecht übereinstimmend mit dem allgemeinen Strafrecht sowohl die Schuld als auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche...
Die Geldstrafe im gerichtlichen Finanzstrafrecht im Fokus
Im gerichtlichen Finanzstrafrecht wird die Geldstrafe - im Gegensa...