Seit der Schaffung eines gemeinsamen Marktes in den 1960er Jahren strebt die Europäische Union die Schaffung eines effizienten grenzüberschreitenden zivilprozessualen Rechtsraums zwischen den Mitgliedstaaten an. Dabei soll das Zwischen- bzw. Exequaturverfahren entfallen, das ausländischen Titeln im Inland Vollstreckbarkeit verleiht.
Auf den ersten Blick zeigt sich diese Entwicklung linear, von einem globalen Zwischenverfahrenserfordernis bis zur Realisierung der unmittelbaren Titelgeltung im Anwendungsbereich der Brüssel Ia-Verordnung. Auf den zweiten Blick entstand ein Konglomerat...
Seit der Schaffung eines gemeinsamen Marktes in den 1960er Jahren strebt die Europäische Union die Schaffung eines effizienten grenzüberschreitenden...