Es bedurfte einiger Diskussionen, ehe sich in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts die Regierung des Großherzogtums Baden zum Bau einer Eisenbahn bereit fand. Schließlich entschied man sich, entsprechend der Ausdehnung des Landes in Nord-Süd-Richtung, für den Bau einer Strecke von Mannheim bis zur Schweizer Grenze. In dem am 29. Mai 1838 verabschiedeten Gesetz stand zu lesen: "Von Mannheim über Heidelberg, Karlsruhe, Rastatt, Dinglingen und Freiburg bis zur Schweizer Grenze bei Basel wird eine Eisenbahn erbaut, Kehl wird durch eine Seitenbahn mit der Hauptbahn verbunden." Nahezu...
Es bedurfte einiger Diskussionen, ehe sich in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts die Regierung des Großherzogtums Baden zum Bau einer Eisenbahn ...