Der Begriff der »abstrakten Schadensberechnung« beschäftigt seit dem 19. Jahrhundert Rechtsprechung und Literatur. Im Mittelpunkt der mittlerweile kaum noch zu überblickenden Diskussion steht die Frage, auf welche Weise ein Schadensersatz berechnet werden kann, wenn eine Leistung nicht erbracht wurde, es aber weder zu einem konkreten Deckungsgeschäft kommt noch ein konkret entgangener Gewinn vom Schadensersatzgläubiger nachgewiesen wird. Während die überwiegende Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofes in diesen Fällen 252 S. 2 Alt. 1 BGB als Grundstein für...
Der Begriff der »abstrakten Schadensberechnung« beschäftigt seit dem 19. Jahrhundert Rechtsprechung und Literatur. Im Mittelpunkt der mittlerweile ...