Verfassungsgerichte können »Motor« oder »Bremse« für soziale, technische und rechtliche Veränderungen sein. Bei der Kreation neuer Grundrechte üben die Verfassungsgerichte eine »mitkonstituierende Gewalt« aus. Diese mitkonstituierende Gewalt äußert sich in der Kontrolle von Verfassungsänderungsgesetzen, in der Verfassungswandlung und vornehmlich in der Kreation neuer Grundrechte. Die Kreation neuer Grundrechte durch die »grundrechtsschaffende Gewalt« (d.h. Verfassungsgerichte) wirft wichtige Probleme und Herausforderungen für die Dogmatik. Bislang hat sich diese nicht mit...
Verfassungsgerichte können »Motor« oder »Bremse« für soziale, technische und rechtliche Veränderungen sein. Bei der Kreation neuer Grundrechte ...