Albrecht Wienke, Hans-Dieter Lippert, Wolfgang Eisenmenger
Der Gesetzgeber und die arztlichen Selbstverwaltungsorgane haben in jungster Zeit die Anforderungen an die arztlichen Qualitatssicherungsmassnahmen verscharft. Eine Vielzahl medizinisch-wissenschaftlicher Fachgesellschaften hat Leitlinien vorgelegt und so einen Beitrag zur Qualitatssicherung geleistet. Manche Mediziner fuhlen sich dadurch in ihrer arztlichen Berufsausubung beschrankt und beklagen eine Uberreglementierung, die nicht der Sicherung der arztlichen Qualitat, sondern vornehmlich der Kontrolle medizinischer Leistungen diene. Die Deutsche Gesellschaft fur Medizinrecht (DGMR) e.V. hat...
Der Gesetzgeber und die arztlichen Selbstverwaltungsorgane haben in jungster Zeit die Anforderungen an die arztlichen Qualitatssicherungsmassnahmen ve...