Die Autorin leitet aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Wahlrecht, zum Recht auf Zugang zum Gericht, zum allgemeinen Gesetzesvorbehalt sowie zu den Freiheitsrechten der Organwalter objektive Vorgaben an die Gewaltenteilung und die innerstaatliche Zuständigkeitsordnung der Konventionsstaaten ab. Diese Anforderungen müssen die Konventionsstaaten als notwendige Voraussetzung eines effektiven subjektiven Menschenrechtsschutzes umsetzen und einhalten. Die EMRK enthält implizite Vorgaben an die institutionellen Eigenschaften und Kompetenzen der Parlamente...
Die Autorin leitet aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Wahlrecht, zum Recht auf Zugang zum Gericht, zum allg...