Das internationale Abstammungsrecht sieht sich heute mit einer Vielzahl an Phänomenen konfrontiert, die der Gesetzgeber bei der Verabschiedung von Art. 19 Abs. 1 EGBGB im Jahre 1997 noch nicht beziehungsweise nicht in dieser Häufung kannte. Hierzu gehören konkurrierende Vaterschaften, die Abstammung bei künstlicher Befruchtung, gleichgeschlechtliche Elternschaften, die Leihmutterschaft, die Abstammung von transgeschlechtlichen Personen, missbräuchliche Anerkennungen und die Mehrelternschaft. Kann das geltende Recht auf diese neuen Entwicklungen noch angemessen reagieren? Ausgehend von...
Das internationale Abstammungsrecht sieht sich heute mit einer Vielzahl an Phänomenen konfrontiert, die der Gesetzgeber bei der Verabschiedung von Ar...