Der datenschutzrechtlichen Unterweisung ist vor allem in der Zeit der hohen Regelungsflut ein hoher Stellenwert beizumessen. Sie gehört gem. Art. 39 Abs. 1 lit. a DS-GVO zu den gesetzlichen Aufgaben von Datenschutzbeauftragten. Mitarbeitende und Beamte in Unternehmen und Behörden müssen die geltende Rechtslage zu täglich durch sie stattfindenden Datenverarbeitungen kennen und sicher anwenden können, um hohen Bußgeldrisiken für die verantwortliche Stelle aus dem Weg gehen zu können. Eine Unkenntnis über die Rechtslage der praxisrelevanten Regelungen hemmt dabei Produktivität und...
Der datenschutzrechtlichen Unterweisung ist vor allem in der Zeit der hohen Regelungsflut ein hoher Stellenwert beizumessen. Sie gehört gem. Art. 39 ...