In Verfassungen wird die Spannung zwischen intersubjektivem Verbindlichkeitsdenken und der Subjektivität menschlicher Überzeugung besonders deutlich: Sie sind der Fixpunkt der Rechtsableitung, der auf einem rechtstypischen Gestaltungsanspruch bestehen muss. Gleichzeitig kann es gerade für Verfassungen nicht dahinstehen, ob ihre Vorgaben für 'angemessen', 'gut' oder 'richtig' gehalten werden. Verfassungsrechtliche Erwartungen werden nicht durch eine weitere Instanz des positiven Rechts abgesichert.
Wie auf den damit verbundenen Begründungsbedarf des Verfassungsrechts aus...
In Verfassungen wird die Spannung zwischen intersubjektivem Verbindlichkeitsdenken und der Subjektivität menschlicher Überzeugung besonders deutlich...