Der Käufer kann den Verkäufer auf Gewährleistung in Anspruch nehmen, sofern die ihm verschaffte Kaufsache mangelhaft ist. Anlass für Gewährleistungsbegehren sind nicht selten nur geringfügige Abweichungen vom geschuldeten Zustand der Kaufsache. Die Arbeit untersucht, ob und inwiefern der Käufer bei nur geringfügigen Sachmängeln (Gewährleistungs-)Rechte geltend machen kann. Zwar enthält der Sachmangeltatbestand des 434 BGB formal keine Erheblichkeitsschwelle, dennoch können in einem ersten Schritt gänzlich unbedeutende Defizite und Bagatellen mangels sachmangelrelevanter...
Der Käufer kann den Verkäufer auf Gewährleistung in Anspruch nehmen, sofern die ihm verschaffte Kaufsache mangelhaft ist. Anlass für Gewährleistu...