»Künstliche Intelligenz« ist der Wegbereiter der modernen Arbeitswelt. Die Arbeit nimmt sich dieses Strukturwandels an und leuchtet Zulässigkeit und Grenzen des Einsatzes algorithmischer Systeme im Rahmen arbeitsrechtlicher Entscheidungsprozesse aus. Als Ausgangspunkt dient Art. 22 DSGVO, in dessen arbeitsrechtlichem Zuschnitt sich das Algorithmisierungspotential klassischer Arbeitgeberentscheidungen materialisiert. Die Arbeit setzt einen weiteren Schwerpunkt auf das Pflichtenprogramm im Hinblick auf den bloß entscheidungsvorbereitenden KI-Einsatz. Ausgehend von 26 Abs. 1 BDSG werden...
»Künstliche Intelligenz« ist der Wegbereiter der modernen Arbeitswelt. Die Arbeit nimmt sich dieses Strukturwandels an und leuchtet Zulässigkeit u...