Supervisionssitzungen stehen allgemein nicht in dem Ruf, vergnügungssteuerpflichtig zu sein, schließlich sind ihr Anlass oder Gegenstand in der Regel konkrete Probleme. Mitunter gelingt es allerdings, eine schwierige Situation mit einer humorvollen Bemerkung zu entschärfen: Eine freundliche kleine Frechheit, eine absurde Übertreibung, ein lustiger Vergleich - und aus den Gesichtern weicht die Anspannung, Körper kommen in Bewegung. Wo das Denken nicht mehr ausschließlich vom Problem beherrscht ist, kann sich der Blick für...
Humor als Lösungsmittel
Supervisionssitzungen stehen allgemein nicht in dem Ruf, vergnügungssteuerpflichtig zu...