Der Autor beschäftigt sich mit der umstrittenen Frage der Beteiligung durch Unterlassen. Ausgehend von einer an Kant und Fichte anknüpfenden Philosophie der Freiheit entwickelt er einen interpersonalen Unrechtsbegriff und eine darauf aufbauende Beteiligungslehre, welche die Besonderheit der Verletzungsmacht des untätig bleibenden Garanten bereits einbezieht. Eine solche einheitliche, nämlich für Tun und Unterlassen gleichermaßen geltende Beteiligungslehre ist mithilfe der Normentheorie zu präzisieren: Der Täter verletzt eine täterschaftliche Verhaltensnorm, deren Schutzzweck gerade...
Der Autor beschäftigt sich mit der umstrittenen Frage der Beteiligung durch Unterlassen. Ausgehend von einer an Kant und Fichte anknüpfenden Philoso...