Ist der Vindikationsanspruch erloschen, nicht mehr durchsetzbar oder ausgeschlossen, können Eigentum und Besitz dauerhaft auseinanderfallen, wenn der Eigentümer seine dingliche Berechtigung nicht einbüßt - es entsteht ein dominium sine re. Dieser nicht zuletzt aufgrund der einhergehenden Folgeproblematiken wenig erstrebenswerte Rechtszustand kann unter anderem auf die Verjährung des Vindikationsanspruchs ( 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB), die Zusendung unbestellter Ware ( 241a Abs. 1 BGB) und das Verlangen von Schadensersatz anstatt des Vindikationsanspruchs ( 281 Abs. 1 BGB) zurückgehen. Der...
Ist der Vindikationsanspruch erloschen, nicht mehr durchsetzbar oder ausgeschlossen, können Eigentum und Besitz dauerhaft auseinanderfallen, wenn der...