Kaum ein Rechtsinstitut wird von der strafrechtlichen Praxis mehr gefürchtet als die Vermögensabschöpfung. Sie gilt gemeinhin - seit jeher und auch gegenwärtig - als zu komplex. Das gesetzgeberische Ziel, umfassend Erträge aus Straftaten abzuschöpfen, weil sich Straftaten nicht lohnen dürfen, wird damit konterkariert. Dabei bezweckte der Reformgesetzgeber aus dem Jahre 2017 gerade, die Komplexität der gesetzlichen Regelungen zu beseitigen. Sucht man nach einem Grund, weshalb die Einziehung von Taterträgen als wenig geliebt gilt, wird man schnell fündig: Das Einziehungsrecht...
Kaum ein Rechtsinstitut wird von der strafrechtlichen Praxis mehr gefürchtet als die Vermögensabschöpfung. Sie gilt gemeinhin - seit jeher und auch...