Am 1. 1.2023 tritt das "Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten" (kurz Lieferkettengesetz, LkSG) in Kraft zum besseren Schutzes der Menschenrechte in globalen Lieferketten.Es betrifft mittelständische Unternehmen ab 1.000 Mitarbeiter. Dazu müssen in der Praxis diverse Sorgfaltspflichten umgesetzt werden. Finden Sie sich im Gesetzesdschungel zurecht und finden Sie prägnante Antworten zu den wichtigsten Fragen, z.B. ob das Lieferkettengesetz für Ihre Firma relevant ist, wie lange die Vorbereitung dauert und welche internen Ressourcen dauerhaft eingeplant werden...
Am 1. 1.2023 tritt das "Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten" (kurz Lieferkettengesetz, LkSG) in Kraft zum besseren S...